15. Gemeinderatssitzung am 08.11.2023

Die 15. Gemeinderatssitzung der laufenden Wahlperiode fand am 08.11.2023 statt. Unter anderem folgende Themen wurden im Zuge der Sitzung behandelt:

 

  1. Nachtragsvoranschlag 2023: Es kam zu mehreren Abweichungen bei unterschiedlichen Positionen im Voranschlag, weshalb ein Nachtragsvoranschlag beschlossen werden musste. Vor allem die Erträge aus der Kommunalsteuer, dem Finanzausgleich und den Ertragsanteilen fielen deutlich geringer aus, als im Vorhinein kalkuliert. Diese Entwicklung dürfte sich unglücklicherweise auch in den nächsten Jahren fortsetzen – die Kombination aus hoher Teuerung und sinkenden Einnahmen wird zahlreiche Kärntner Gemeindebudgets überstrapazieren. Auch dieser Nachtragsvoranschlag liefert für 2023 jedenfalls ein positives Nettoergebnis.

 

  1. E-Ladeinfrastruktur, Tennishalle: Im Jahr 2022 kündigte die Kelag an, die beiden E-Ladestationen im Bereich der Tennishalle nicht weiter betreiben zu wollen. Aufgrund der vertraglichen Situation hätte sie die Ladesäulen auf eigene Kosten abbauen müssen. Glücklicherweise kam es mittlerweile zu einem Umdenken in Klagenfurt, weshalb die – nicht mehr dem Stand der Technik entsprechenden – Ladesäulen auf Kosten der Kelag erneuert wurden (2x 22 kW AC Ladeleistung) und der Öffentlichkeit nun wieder zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wurde eine Zusatzvereinbarung für die Betreuung der Parkplätze durch die Gemeinde beschlossen.

 

  1. Fördervereinbarung Pfarrkirche Obervellach: Von Seiten der katholischen Kirche ist eine Erneuerung der Dacheindeckung an der spätgotischen Obervellacher Kirche (Langschiff südseitig) geplant. Gemeindereferent Ing. Daniel Fellner hat hierfür eine Unterstützung von 25.000 € zugesagt, die über Bedarfszuweisungsmittel außer Rahmen gedeckt werden sollen. Da diese Mittel an die Gemeinde fließen, ist eine entsprechende Fördervereinbarung mit der Pfarre abzuschließen.

 

  1. Solidarbeitrag Straßenerhaltung: Der Straßenerhaltungsbeitrag wurde 2010 eingeführt und beträgt seitdem unverändert 20 € pro Haushalt bzw. Betriebsstätte. Einer Empfehlung des Kontrollausschusses folgend wurde der Straßenerhaltungsbeitrag von 20 auf 27 € erhöht. Grundsätzlich sei festgehalten, dass diesem Beschluss eine lange Reihe von Beratungen in verschiedensten Gremien vorausgingen, da es für die Einhebung eines Straßenerhaltungsbeitrages im Sinn einer Gebühr keine rechtliche Grundlage gibt. Es kann lediglich ein freiwilliger Beitrag, ein so genannter Solidarbeitrag, vorgeschrieben werden. Es war der SPÖ-Fraktion im Gemeinderat sehr wichtig, dass auf diesen Umstand hingewiesen wird und die Bezahlung lediglich auf freiwilliger Basis erfolgt.

 

Zudem fanden sich noch Ansuchen um Nutzung des öffentlichen Gutes und Leitungsverlegungen in eben diesem durch Private auf der Tagesordnung.

 

Das offizielle Protokoll kann hier eigensehen werden.